Die zitierten Aussagen stehen deshalb nach Ansicht des Gerichts mit der Aussage anlässlich der persönlichen Befragung vom 26. März 2009 nicht im Widerspruch. Zudem ist es nicht richtig, wenn die Rechtsvertreterin der Klägerin ausführt, dass die Beklagte zum ersten Mal gesagt habe, dass sie die Kinder beim Verlassen des Waschhäuschens noch gehört habe. Exakt die nämliche Aussage machte die Beklagte nämlich vor Obergericht: "Und zu welchem Zeitpunkt verloren Sie die Kinder aus den Augen? Ich ging nach dem Verbot (Anm.: beim Biotop zu spielen) in die Waschküche. Da waren sie noch da. Als ich dann ins Haus hinein ging mit den Kleidern, da hörte ich sie nur noch (Prot. OG, S. 9).