Sie machte dabei Aussagen, welche nicht zu ihren Gunsten lauteten, und welche deshalb Beweiswert haben. Dies betrifft einerseits die Tatsache, dass die Beklagte die Kinder, nachdem sie diese vom Biotop weggeschickt hat und danach die Waschküche betreten hat, beim Verlassen der Waschküche nicht mehr gesehen hat, anderseits auch, dass sie sich in der Folge während 10 bis 15 Minuten um den Haushalt gekümmert hat und dabei die Kinder weder ge- - 27 -