Anlässlich der persönlichen Befragung der Beklagten vom 26. März 2009 führte diese auf Befragung des Referenten aus: (Frage:) „Haben Sie an diesem tt.mm 2001, als sie aus der Waschküche zurück ins Haus gingen, die Kinder nochmals gesehen? Ich würde sagen ja, aber ich kann dies nicht mehr mit Sicherheit sagen. Es ist acht Jahre her. Ich stand bei jedem Gerichtsprozess unter Medikamenten. Ich kann dies für mich selber nicht mehr rekonstruieren. (...) Diese ersten Aussagen von Ihnen lassen den Schluss zu, dass Sie die Kinder effektiv während einer - 24 -