An der Hauptverhandlung vor dem Obergericht des Kantons Zürich vom 6. Juli 2004 erklärte die Beklagte auf Befragen: (Frage:) "Und zu welchem Zeitpunkt verloren Sie die Kinder aus den Augen? Ich ging nach dem Verbot (Anm.: beim Biotop zu spielen) in die Waschküche. Da waren sie noch da. Als ich dann ins Haus hinein ging mit den Kleidern, da hörte ich sie nur noch. Wann waren sie noch da? Als ich die Wäsche aus der Maschine genommen hatte und ins Haus tragen wollte. Wo haben Sie sie da gesehen? Sie waren zwischen unserem Haus und demjenigen der G'''._____s. Sie sprachen einmal davon, sie seien im Schopf gewesen? Ja, das ist eben dort.