Vielleicht nicht gerade in der gleichen Minute. Ich war jedoch noch am Telefon und musste noch das Gespräch abklemmen. Es war zudem Mittagszeit und ich wollte noch mit dem Kochen beginnen. Da ging es unter." (act. 16/4, S. 13 ff.). Im Urteil des Bezirksgerichts Bülach vom 5. Februar 2003 wurde auf S. 9 auf die Aussagen an der Hauptverhandlung Bezug genommen und festgehalten: "Anlässlich der Hauptverhandlung führte die Angeklagte auf entsprechende Frage aus, sie habe die Kinder nicht gesehen, als sie aus der Waschküche gekommen sei."