Ist es demnach richtig, dass Sie die draussen spielenden Kinder während ca. 10 Minuten unbeaufsichtigt liessen? Ja, in dem Sinne, dass ich schon nach draussen geschaut habe, während des erwähnten Telefonats. Es ist allerdings so, dass dort ein Schopf steht. Manchmal spielten die Kinder in diesem Schopf. Ich dachte, vielleicht seien sie dort drin, wusste dies aber nicht mit Sicherheit ." (act. 16/3, S. 5 ff.). Auf Ergänzungsfrage der Geschädigtenvertreterin führte die Beklagte sodann noch aus: (Frage:) "Wissen Sie noch, was Sie damals in der Waschküche gemacht haben? Ich nahm eine Ladung Wäsche aus der Maschine und füllte die nächste ein. Die Wäsche haben Sie aufgehängt?