In der bezirksanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10. September 2002 wurde die Beklagte auf S. 4 auf die polizeiliche Einvernahme vom 17. April 2001 hingewiesen und die Beklagte bestätigte, bei der Polizei die Wahrheit gesagt, das Protokoll gelesen und unterschrieben zu haben (act. 16/3, S. 4). Weiter führte sie aus, auf Frage: "Sie haben bei der Polizei ausgesagt, die drei Kinder - F._____, A._____ und G._____ - hätten dann in Ihrem Biotop fischen wollen. Sie hätten gesagt, sie dürften dies nicht tun, es sei zu gefährlich. Ist dies richtig?