uns dann mit ihrem Auto entgegen. Ich sprang zu ihr rein und sagte ihr, A._____ sei vermutlich ins Wasser gefallen, wir müssten sie suchen gehen. Sie fuhr quer über die Wiesen auf den Veloweg. Wir fuhren der Glatt entlang auf dem Veloweg. Wir schauten immer in die Glatt hinein. Ca. 1,5 Kilometer weiter unten sahen wir A._____ im Wasser schwimmen. " (act. 16/2, S. 10 f.). Am Ende der Einvernahme führte die Beklagte auf die Frage, ob sie eine Ahnung oder Vorstellung habe, wie lange A._____ im Wasser gelegen ist, aus: "Ich würde sagen, so ca. 10 Minuten. Wie kommen Sie darauf? Eben, einfach die Zeit bis mein Sohn gekommen ist.