beaufsichtige. Wenige Momente nachdem F._____ nach Hause gekommen sei, habe die Beklagte durch das Fenster gesehen, wie Frau G'._____ ihr mit dem Telefon in der Hand zugewinkt habe. In der Folge habe sie das Fenster geöffnet und erfahren, dass die Klägerin in den Fluss gefallen sei und Herr G''._____ sich bereits auf die Suche der Klägerin gemacht habe, diese aber nicht habe finden können (act. 10, S. 6). Daraufhin, genau um 11.12 Uhr sei die Nachbarin K._____ nach Hause gekommen (act. 10, S. 7), mit welcher sich die Beklagte auf die Suche der Klägerin begeben und sie dann auch im Fluss gefunden habe. 3. Ansprüche aus Vertrag, Gefälligkeit oder Delikt