__ dazugestossen. In der Folge habe die Beklagte die Kinder vom Biotop weggeschickt, worauf sich diese zum Nachbarzaun der Familie G'''._____ begeben hätten. Die Beklagte sei daraufhin in die Waschküche gegangen und habe nachher im Haus einen Telefonanruf von einer ihr fremden Person erhalten, welche sich für Hundewelpen interessierte, welche die Beklagte verkaufte (act. 10, S. 6). Dazwischen, d.h. beim Verlassen der Waschküche habe sie die Kinder nochmals gesehen (act. 10, S. 5 und 6). Während des Telefonates sei der Sohn der Beklagten alleine nach Hause gekommen und habe gesagt, ihm sei schlecht.