_ hätten die Klägerin aus dem Wasser geholt. Der ebenfalls dazueilende Nachbar G''._____ habe sofort mit der Reanimation begonnen, während die Nachbarin K._____ Herzmassagen gemacht und die Beklagte angewiesen habe, mit dem Mobiltelefon den Notruf zu alarmieren (act. 1, S. 11). Um ca. 11.40 Uhr seien dann die Ärzte der Rega vor Ort erschienen und haben ihrerseits -6-