15, S. 7). Die Kin- -5- der hätten anfänglich beim Biotop der Beklagten fischen wollen, was ihnen die Beklagte verboten habe. Die Kinder hätten danach am Nachbarszaun der Familie F._____ gespielt und sich mit Velofahren beschäftigt (act. 15, S. 7). Die Beklagte sei in der Folge in die Waschküche gegangen, wo sie eine Ladung Wäsche aus der Maschine geholt und in den Tumbler gelegt und dann die nächste Wäsche eingefüllt habe (act. 1, S. 4 und act. 15, S. 7). Als die Beklagte daraufhin wieder aus der Waschküche in den Garten getreten sei, seien die Kinder - namentlich die Klägerin - nicht mehr im Garten gewesen.