__ sowie die persönliche Befragung der Beklagten (Prot. S. 20-36). Gleichentags wurde den Parteien Frist zur Stellungnahme zum Beweisergebnis angesetzt (act. 46). Die Stellungnahmen gingen innert erstreckten Fristen am 12. Mai 2009 ein (act. 49 und 50). Das Verfahren ist damit spruchreif. 2. Sachverhaltsdarstellung der Parteien 2.1. Sachverhaltsdarstellung der Klägerin