Der Beweisabnahmebeschluss erfolgte am 24. Oktober 2008 (act. 33). Nach Eingang der Barvorschüsse wurde mit Verfügung vom 6. Januar 2009 zu Zeugeneinvernahmen und der persönlichen Befragung der Beklagten auf den 26. März 2009 vorgeladen (act. 36). Mit Schreiben vom 13. Januar 2009 ersuchte die Zeugin K._____ um Dispensierung von der erneuten Aussage als Zeugin, welchem Gesuch nach eingeholten Stellungnahmen der Parteien am 11. Februar 2009 entsprochen wurde (act. 38-45). Am 26. März 2009 erfolgte die Zeugeneinvernahme von B._____ sowie die persönliche Befragung der Beklagten (Prot. S. 20-36).