Die Klägerin wurde zunächst von den Nachbarn, alsdann von den alarmierten REGA-Ärzten reanimiert und ins Kinderspital Zürich geflogen. Die Klägerin überlebte, erlitt bei diesem Unfall aber einen anoxischen Hirnschaden, welcher eine voraussichtlich lebenslange, hundertprozentige Invalidität zur Folge hat. Im Zeitpunkt des Unfalls stand die Klägerin unter der Aufsicht der Beklagten, welche von der Mutter der Klägerin mit dieser Aufgabe betraut wurde. Die Mutter der Klägerin fuhr während der in Frage stehenden Zeitspanne zum Einkaufen. Gegen die Beklagte wurde in der Folge ein Strafverfahren wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet.