{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2009-08-10", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_CG060047_2009-08-10.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/CG060047.pdf", "Checksum": "db6d98d39e263fb6e25a553720d3c072"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["CG060047"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 10.08.2009 CG060047"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "-"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/28/2354", "Zeit UTC": "05.09.2025 22:36:29", "Checksum": "f46f1c62679dd75941fa0f2bbb1fb6ef", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 10.08.2009 CG060047\nRegeste:\nForderung\n\nril 2001 von der Kantonspolizei Zürich als Auskunftsperson befragt (act. 16/2). In\nder polizeilichen Befragung führte die Beklagte zunächst aus was folgt: \"Ich ging\ndann mit beiden Kindern [Anm.: F._____ und A._____] zu mir. Der kleine G._____\nstiess noch dazu. Die Kinder spielten dann draussen und zwar zwischen unserem\nHaus und demjenigen von den G'''._____s. Von da an kann ich nur noch sagen,\nwas mir nachher erzählt wurde.\"(act. 16/2, S. 10). Auf Frage, ob sie den Kindern\nnoch etwas gesagt habe, führte die Beklagte aus: \"Ja, die drei Kinder wollten in\nunserem Biotop fischen. Ich sagte ihnen, dass sie das nicht tun dürfen, es sei zu\ngefährlich. Sie würden auf die Schaukel gehen können oder sie sollen Fahrrad\nfahren. Dann sind sie losgezogen. Anscheinend sind sie dann im J._____ vorne\ngewesen. Dies habe ich ein paar Tage später von einem J._____mitarbeiter gehört. (...) Von da an weiss ich nicht mehr, was geschehen ist. Der Arbeiter sagte\nmir, er habe nichts mitbekommen. Wir auch nicht. (...)\". Auf die Frage, ob sie wisse, wie lange sich die drei Kinder auf dem J._____ aufgehalten haben: \"Nein das\nweiss ich nicht. Was schätzen Sie? Höchstens so 10 bis 15 Minuten. Wissen Sie\nnoch, um welche Zeit Sie die Kinder an diesem Morgen letztmals gesehen haben? Das ist schwierig. Ich würde sagen, so gegen 11.00 Uhr. Und wo waren die\nKindern zu diesem Zeitpunkt? Bei mir im Garten. Wie ist es weitergegangen? Ich\nwar schnell in der Waschküche. Ich warf einen Blick nach draussen. Mein Sohn\nF._____ kam. Er sagte, ihm sei schlecht. Ich sagte ihm, er solle sich ein wenig\nhinlegen. Er ging ins Wohnzimmer und legte sich aufs Sofa. Er rief mich dann und\nsagte, das Telefon läute. Das waren keine fünf Minuten. Es war eine bekannte,\ndie auch Hunde hatte. Ich redete ein wenig mit ihr. Ich merkte dann, dass jemand\nversucht, anzurufen. Wir haben einen ISDN-Anschluss, aber kein solches Telefon. Es piepte einfach im Hintergrund. Ich stand am Fenster und schaute raus. Ich\nsah dann, dass die Nachbarin vor unserem Zaun stand, mit dem Telefon am Ohr\nund mir zuwinkte. Sie kommt eben wegen der Hunde nicht rein. Ich öffnete das\nFenster und sie sagte sofort, dass A._____ vermutlich ins Wasser gefallen sei.\n(...) Ich habe sofort den Hörer aufgelegt und rannte los. Herr G''._____ kam zu\nuns und sagte, wir müssten der Polizei telefonieren. Ich telefonierte Herr C._____.\nIch hatte seine Natelnummer. Frau G'._____ versuchte Frau B._____ zu erreichen, was aber weder zu Hause noch auf dem Natel gelang. Frau K._____ kam\n- 19 -\n\nuns dann mit ihrem Auto entgegen. Ich sprang zu ihr rein und sagte ihr, A._____\nsei vermutlich ins Wasser gefallen, wir müssten sie suchen gehen. Sie fuhr quer\nüber die Wiesen auf den Veloweg. Wir fuhren der Glatt entlang auf dem Veloweg.\nWir schauten immer in die Glatt hinein. Ca. 1,5 Kilometer weiter unten sahen wir\nA._____ im Wasser schwimmen. \" (act. 16/2, S. 10 f.). Am Ende der Einvernahme\nführte die Beklagte auf die Frage, ob sie eine Ahnung oder Vorstellung habe, wie\nlange A._____ im Wasser gelegen ist, aus: \"Ich würde sagen, so ca. 10 Minuten.\nWie kommen Sie darauf? Eben, einfach die Zeit bis mein Sohn gekommen ist. Ich\nhabe dann noch telefoniert und erst nachher sind wir losgefahren.\" (act. 16/2, S.\n22).\n\nIn der bezirksanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10. September 2002 wurde\ndie Beklagte auf S. 4 auf die polizeiliche Einvernahme vom 17. April 2001 hingewiesen und die Beklagte bestätigte, bei der Polizei die Wahrheit gesagt, das Protokoll gelesen und unterschrieben zu haben (act. 16/3, S. 4). Weiter führte sie\naus, auf Frage: \"Sie haben bei der Polizei ausgesagt, die drei Kinder - F._____,\nA._____ und G._____ - hätten dann in Ihrem Biotop fischen wollen. Sie hätten\ngesagt, sie dürften dies nicht tun, es sei zu gefährlich. Ist dies richtig? Ja. (...) Ist\nes richtig, dass die drei Kinder dann losgezogen, d.h. von Ihrem Haus weggingen,\nwährend Sie sich in die Waschküche begaben und anschliessend einen Telefonanruf von einer Bekannten bekamen? Sie liefen vom Biotop weg und strichen\ndann am Nachbarszaun herum. Dies war bei G'''._____s. Es ist richtig, dass ich\ndann in die Waschküche ging und danach einen Telefonanruf bekam. (...) Ist es\nrichtig, dass F._____ zwischenzeitlich nach Hause gekommen war und sagte, es\nsei ihm schlecht? Ja. Erwähnte er in diesem Zusammenhang irgend etwas betreffend A._____? Nein, gar nichts. Kam F._____ alleine nach Hause? Ja. Fragten\nSie F._____, wo A._____ sei, als er nach Hause kam? Nein. (...)Wie viel Zeit war\netwa verstrichen zwischen dem Zeitpunkt, wo Sie die Kinder vom Biotop weg geschickt hatten, bis Frau G'._____ Ihnen am Fenster zuwinkte? Vielleicht ca. eine\nhalbe Stunde. Hatten Sie die Kinder noch gesehen, nachdem Sie sie vom Biotop\nweggeschickt hatten? Ja, sie waren danach am 'velölen'. Können Sie sagen, wie\nviel Zeit vom Wegschicken vom Biotop verstrichen war, als Sie die Kinder noch\n- 20 -\n\n"}