Fr. 185'000.– ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 211.– Fotokopien Fr. 27'007.50 Übersetzungen Fr. 4'000.– Gutachten Fr. 2'970.– Zeugenentschädigung Fr. 219'188.50 Total 3. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Die dem Kläger auferlegten Kosten werden, soweit ausreichend, aus dem vom ihm geleisteten Barvorschuss bezogen. 4. Der Kläger wird verpflichtet, dem Beklagten eine Prozessentschädigung von Fr. 206'700.– (zuzüglich Mehrwertsteuer 7.6 %) zu bezahlen. 5. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.