bd) Damit verbleiben die Expertenkreise im Osten, mithin hinter dem Eisernen Vorhang, als mögliche Informationsquelle, welche der Beklagte hätte kontaktieren müssen, um Informationen über den Diebstahl des Gemäldes zu erhalten. Es stellt sich damit die Frage, ob der Beklagte sich vorsichtigerweise an diese Kreise hätte wenden sollen. Diesbezüglich ist einerseits auf die Ausführungen zu E (vgl. Ziff. 4.3.4. bb)) zu verweisen: Da der Kläger die Malewitsch-Expertin B - 106 -