streitgegenständlichen Gemäldes erkundigte. bc) Ähnliches ist hinsichtlich der sowjetischen Zeitungen aus den Jahren um 1978 zu erwägen: Der Kläger selbst führt aus, dass der Kontakt durch den Eisernen Vorhang sehr schwierig war (act. 52 Ziff. 131). Bereits die Tatsache also, dass die Zeitungen aus Russland stammten, hätte ein beachtliches Hindernis für die Nachforschungen des Beklagten dargestellt.