Der Beklagte hätte damit wohl ebenfalls die Möglichkeit gehabt, von Expertenkreisen im Osten vom Diebstahl zu erfahren. Weitere Hinweise bzw. Stellen, bei denen sich der Beklagte Informationen hätte beschaffen können, konnten nicht erstellt werden. 4.3.3. Vom Beklagten vorgenommene Abklärungen