Neben den bereits dargestellten Zeugen nennt der Kläger als Beweismittel Auszüge aus dem Buch "Suche und Experiment" von L. A. Aus diesen geht lediglich hervor, dass der "Footman with Samovar" aus einer Privatsammlung in Leningrad stamme; ein Hinweis auf einen Diebstahl ist aber nicht enthalten (act. 4/24; act. 4/25). Entsprechend taugen diese Dokumente nicht dazu, zu belegen, dass der Diebstahl am streitgegenständlichen Gemälde aus einer öffentlichen Quelle ersichtlich gewesen wäre. Damit sind die klägerischen Beweismittel abgehandelt. Der vom Beklagten für den Gegenbeweis genannte Zeuge