620 S. 17). Auf weitere Erkundigung erklärte sie, dass allgemein bekannt gewesen sei, dass der Diebstahl bei der Familie des Klägers auch den "Footman with Samovar" betroffen habe, wobei sie die Frage, was die Zeitungen damals abgedeckt hätten, wie folgt beantwortete: "Wissen Sie, ich weiss nicht, was in den Zeitungen stand, aber ich weiss, dass die Zeitungen im allgemeinen diese Diebstähle erwähnten. Ob sie "Footman with Samovar" erwähnten, weiss ich nicht. Ich habe sie nicht selbst gelesen." Auf weitere Nachfrage erklärte sie sodann, dass es sich bei den erwähnten Zeitungen um Tageszeitungen aus Russland im oder um das Jahr 1978 handelte (act. 620 S. 24).