Die vom Kläger angerufene Zeugin E erklärte diesbezüglich, dass in den Zeitungen gestanden hätte, dass das Bild "Footman with Samovar" gestohlen worden sei. Auf die Nachfrage, ob sie wisse, in welcher Zeitung diese Information erschienen sei, gab sie an: "Nein, aber es war eine allgemein bekannte Tatsache." (act. 620 S. 17).