b) Ebenso sind unter diesem Aspekt wohl die Vorbringen des Beklagten, dass hinter der Klage eigentlich Dritte (namentlich F und Qq) stecken würden (act. 32 Ziff. 29 ff.) und dass der Kläger diverse Vergleichsvorschläge und Entgegenkommen des Beklagten abgelehnt habe (act. 32 Ziff. 47, Ziff. 109, Ziff. 241; act. 60 Ziff. 54), zu betrachten. Der Beklagte scheint daraus abzuleiten, dass in erster Linie den Kläger die Schuld am vorliegenden Prozess treffe.