Massgebend ist, ob die vom Kläger angerufenen "Ethischen Richtlinien für Museen" einschlägig sind oder nicht. Diese selbst erklären in der Präambel, dass sie "die Berufsethik für Museen, auf die in den ICOM-Statuten Bezug genommen wird" beinhalten würden (http://www.icom-deutschland.de/kodex.htm, abgerufen am 27. Oktober 2010).