c) Der Kläger führte weiter aus, der Beklagte habe auf Grund seiner geschäftlichen Tätigkeit erstklassige Beziehungen zu einflussreichen geschäftlichen und politischen Kreisen Russlands (act. 2 Ziff. 105, Ziff. 301). Der Beklagte bestreitet das Bestehen solcher besonderer Beziehungen zu Russland und erklärt, dass er erstmals 1988 in die ehemalige Sowjetunion gereist sei (act. 32 Ziff. 279). - 86 -