Selbstverständlich wäre eine verlangte Barzahlung bei einem solchen Betrag als sehr verdächtig anzusehen gewesen. Das Akzeptieren einer üblichen Zahlungsart dagegen erscheint nicht als Hinweis darauf, dass keine Probleme bestehen könnten. Dieses Vorgehen hat entsprechend keinen Einfluss auf den anzuwendenden Sorgfaltsmassstab.