sche Avantgarde bezog. Gemäss dem von beiden Parteien beantragten Gutachten vom 6. November 2008 ist es aber nicht als ungewöhnlich zu erachten, wenn eine Galerie ein Bild aus einer Stilrichtung oder Kunstepoche anbietet, auf die sie nicht spezialisiert ist. Nach den Ausführungen des Gutachters gibt es diverse Umstände, unter welchen ein Galerist zu einem Bild kommen kann, welches nicht zu seinem Spezialisierungsbereich gehört (act. 245 S. 11).