d) Als weiteren Hinweis erachtet der Kläger, dass anlässlich einer Ausstellung in London S der Mutter des Klägers am 2. August 1989 USD 250'000.– zur Abgeltung aller Eigentumsrechte an dem verschwundenen, streitgegenständlichen Bild "Footman with Samovar" angeboten habe. Es scheine, dass die Drahtzieher des Bilderdiebstahls versucht hätten, die Provenienz des Bildes weiss zu waschen (act. 2 Ziff. 135 ff.; act. 52 Ziff. 142). Ebenso auffällig sei, dass sich einer der Diebe fast zeitgleich – nämlich im Dezember 1989 und Januar 1990 – aus - 75 -