ich von Herrn Yy gehört hatte, dass es ein Gemälde von Malevich gibt, das angeblich in Russland gestohlen worden war."; konkret habe sie dem Beklagten gesagt "Dass er -- falls er daran interessiert sei, das Gemälde zu kaufen, dann sollte er herausfinden, ob dem so ist." (act. 618 S. 49 f.). An weiterer Stelle gab sie auf die Frage, ob sie gedacht habe, dass es sich beim streitgegenständlichen Bild möglicherweise um das gestohlene Bild handeln könnte, an: "Ich hatte meine Zweifel darüber, ja.". Auf weitere Frage erklärte sie sodann: "Ich habe ihm [dem Beklagten] das Gleiche gesagt;