Der Kläger beantragte in der Folge mit Eingabe vom 14. April 2009 – nach dem Versterben von Tt – erneut die Edition der Diapositive (act. 418), worauf der Beklagte mit Schreiben vom 17. April 2009 wiederum auf Abweisung des Antrages schloss (act. 420). Das Gericht zog in der Folge den Zirkulationsbeschluss vom 27. März 2009 in Wiedererwägung, hiess das Gesuch bezüglich der Edition der 22 im Juli 1989 aufgenommenen Diapositive mit Zirkulationsbeschluss vom 20. August 2009 gut und forderte das Uu zur Edition derselben auf (act. 506 und act. 507). Die angeforderten Diapositive wurden darauf mit Schreiben vom 24. August 2009 eingereicht (act. 511 und act.