Entsprechend hat ein Käufer bei einem sehr tiefen Kaufpreis vorsichtiger zu sein und insbesondere der Verdacht einer möglicherweise nicht rechtmässigen Transaktion hat schneller als bei anderen Geschäften zu entstehen. Liesse sich erstellen, dass das streitgegenständliche Gemälde im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Beklagten einen Marktwert auswies, der einem Mehrfachen des bezahlten Kaufpreises entsprach, würde dies einen Hinweis darauf darstellen, dass dem Beklagten (mindestens) hätte bewusst sein müssen, dass dem von ihm zu erwerbenden Bild ein Makel anhaftete.