2.2.4. Kaufpreis - 61 - a) Als weiteres Indiz weist der Kläger darauf hin, dass dem Beklagten der "Footman with Samovar" zu einem auffallend niedrigen Kaufpreis überlassen worden sei, welcher nicht marktgerecht gewesen sei, da der Marktwert des Gemäldes im Zeitpunkt des Kaufvertrages ca. USD 4 Mio. bis 5 Mio. betragen habe und der Beklagte lediglich USD 1'000'050.– bezahlt habe (act. 2 Ziff. 310; act. 52 Ziff. 103 ff.).