weismittel offerierten Gutachten vom 6. November 2008 und dem Ergänzungsgutachten vom 20. November 2009 geht hervor, dass der Gutachter der Ansicht ist, dass die Vorgänge betreffend die Kunstwerke zwar Teil des historischen Wissens waren, jedoch nicht einem allgegenwärtigen Bewusstsein entsprachen (act. 245 S. 10 f.). Er geht davon aus, dass das Wissen um die betreffenden Vorgänge im Osten bei kommerziellen Vermittlern von Ware im Sinne von Insiderwissen vorhanden war, dass aber diese Hintergründe Endkunden an den Märkten nicht freiwillig offenbart wurden (act. 557 S. 9 f.).