Dies bedeutet, dass das Angebot eines Werkes von Malewitsch an sich besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit bedarf, dass – nach Ansicht des Gutachters – aber bei Vertrauen darauf, dass der Verkäufer seinerseits seriöse Angebote macht und die Hintergründe bereits ermittelt hat, davon abgesehen werden darf. Die damit geforderte besondere Aufmerksamkeit ist dabei nach übereinstimmender Angabe der Zeugen in erster Linie darauf zurückzuführen, dass vor allem gefälschte Werke von Malewitsch auf dem Markt waren. Teilweise wird als zusätzlicher Grund für die besondere Aufmerksamkeit jedoch auch die Abklärung der Herkunft genannt, während dies von anderer Seite wiederum verneint wird.