Sie mussten zurückverfolgt werden. Wissen Sie, es gab nur eine sehr begrenzte Anzahl Orte, von denen Malevichs hätten herkommen können und noch herkommen." (act. 620 S. 31). Der Zeuge Nn führte aus, dass es zutreffe, dass bei Werken Malewitsch's eine erhöhte Sorgfalt und Aufmerksamkeit geboten sei, wobei er dies insbesondere damit begründet, dass Fälle bekannt seien, bei denen ein Werk zunächst Malewitsch zugeordnet worden sei und es sich später herausgestellt habe, dass dies doch nicht der Fall gewesen sei (act. 436). Die Zeugin Oo konnte aus den bereits dargelegten Gründen nicht einvernommen werden.