Aus dem vom Kläger als weiteres Beweismittel genannten Vortrag von O. geht hervor, dass die Autorin davon ausgeht, dass wichtige Werke von Malewitsch so gut wie nie auf dem Kunstmarkt erscheinen und dass echte Werke selten auf den Markt kommen würden (act. 53/13). Auch aus dem ebenfalls als Beweismittel genannten Artikel der Weltwoche Nr. 15.05 geht diese Information hervor; Werke von Malewitsch werden als äusserst rar bezeichnet (act. 53/16). Dagegen kann aus dem Artikel der Bilanz Juni/2004 keine Angabe hinsichtlich Malewitsch geholt werden (act. 84/2). - 54 -