als prinzipiell verdächtig erscheinen mussten (act. 557 S. 6 f.). Das ebenfalls um schriftliche Auskunft ersuchte Auktionshaus Rr gab in seinem Schreiben vom 28. August 2008 an, nicht über die relevanten Fachkenntnisse zu verfügen, um die gestellten Fragen zu beantworten (act. 143).