245 S. 9). Ebendiese Angaben ergeben sich aus der schriftlichen Auskunft des Auktionshauses Ss vom 11. August 2008, welche jedoch vom selben Autor wie das Gutachten verfasst wurde (act. 125). Die Ergänzungsfrage an den Gutachter, ob es 1989 notorisch gewesen sei, dass kaum originale Ölgemälde von Malewitsch legal erhältlich waren, verneinte dieser mit Ergänzungsgutachten vom 20. November 2009 und führte aus, dass sich nicht alle Werke des Künstlers in der UdSSR befunden hätten und entsprechend auch die Vorstellung von derartigen Gemälden auf dem westlichen Markt möglich sei, wobei er festhält, dass Ma- lewitsch-Ölgemälde sicher eine eher seltene Erscheinung waren, sie jedoch nicht