Das ebenfalls als Beweismittel genannte Gutachten vom 6. November 2008 gibt an, dass es zutreffe, dass Werke von Malewitsch rar seien und seltener auf dem Markt seien als diejenigen anderer Künstler, wobei dies aber nicht bedeute, dass es in Kunstkreisen notorisch sei, dass Originalwerke von Malewitsch kaum legal erhältlich seien. Dies zeige sich bereits daran, dass in den vergangenen zehn Jahren acht Ölgemälde, vier Aquarelle und fünf Gouachen, sowie vier Tinten- und 25 Bleistiftzeichnungen auf dem Markt angeboten worden seien (act. 245 S. 9).