619 S. 71). Die als Zeugin angerufene Kunsthistorikerin und Malewitsch- Expertin E bestätigte ebenfalls die Frage, ob es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis gehandelt habe, wenn 1989 ein Originalkunstwerk von Malewitsch auf dem Kunstmarkt aufgetaucht sei (act. 620 S. 27 ff.). Der zusätzlich angerufene Zeuge Nn, welcher Kurator des städtischen Museums in Amsterdam ist, konnte dies dagegen nicht bestätigen, sondern gab an, dies nicht zu wissen (act. 436), während die weitere Zeugin Oo auf dem Rechtshilfeweg wegen zweimaligen - 53 -