b) Treffen die klägerischen Ausführungen zu, hätte der Beklagte beim Kauf des "Footman with Samovar" besondere Aufmerksamkeit walten lassen müssen, da ihm bewusst sein musste, dass Originalwerke von Malewitsch eine Seltenheit auf dem Markt darstellten bzw. selten legal erhältlich waren. Auch hätte er, wenn er wusste, dass illegal aus Russland eingeführte Kunstwerke in der Regel geraubt oder auf andere Weise unrechtmässig entwendet worden waren, in dieser Hinsicht besondere Abklärungen treffen müssen. Diese Aspekte sind daher in der Folge zu prüfen.