fen, verlassen durfte, oder musste der Umstand, dass eine solche Erklärung auf Verlangen des Käufers abgegeben wurde, als verdächtig erscheinen?"; Ergänzung: "Woraus (Nachweise) ergibt sich, dass es üblich war, dass sich ein Käufer von Kunst im Jahr 1989 auf eine schriftliche Zusicherung der Galerie, wonach sie berechtigt sei, das Kunstwerk zu verkaufen, verlassen durfte. Wie ist der Hinweis, es habe keine Handlungsalternativen gegeben, mit Hinblick auf die in Antwort 1 erwähnten Instrumente zu verstehen?") des Gutachtens Zweifel vor bzw. beantragt die Erstellung eines neuen Gutachtens. Vorab ist hierzu auf die Voraussetzungen der Gutheissung eines solchen Antrages in Ziff.