ec) Der Kläger bringt bezüglich der vorliegend relevanten Antworten auf die Fragen 5/1 ("Ist es richtig, dass in Kunstkreisen an der Verfügungsberechtigung gezweifelt wird, wenn die "Bestätigung über die Verfügungsberechtigung des Verkäufers" keinerlei konkrete Angaben zur Person des Verkäufers macht?";