52 Ziff. 96 f.). Der Beklagte habe überdies besonders misstrauisch werden müssen, da er das Buch "Suche und Experiment" von L.A. besitze, in welchem als Provenienz des streitgegenständlichen Bildes "Privatsammlung Leningrad" angegeben sei und die genannte Bestätigung über die Verfügungsberechtigung keinerlei konkrete Angaben zum Verkäufer gemacht habe und der Beklagte damit nicht habe davon ausgehen dürfen, dass der Verkauf aus einer Leningrader Privatsammlung erfolgte (act. 52 Ziff. 73). - 48 -