Fest steht nach den Aussagen der einvernommenen Zeugen einzig, dass die Galerie X bzw. C finanzielle Probleme hatten. Auch die als zusätzliches Beweismittel genannten Unterlagen hinsichtlich der Betreibungsregistereinträge von C zeugen lediglich von finanziellen Schwierigkeiten – wobei zu bemerken ist, dass aus den eingereichten Belegen nicht einmal klar ersichtlich ist, aus welchen Jahren die entsprechenden Betreibungen stammen (act. 53/19). Rein finanzielle Probleme der Galerie deuten aber ebenso wenig auf deren mangelnde Seriosität im Zusammenhang mit den von ihr verkauften Gegenständen hin, wie ein lediglich kurzfristiger Handelsregistereintrag.