Der weitere klägerische Zeuge Z gab an, weder die Galerie X noch C zu kennen. Die Zeugin Jj, welche einmal bei der Galerie X ausgestellt hatte, führte zu C befragt allgemein aus, dass sie sehr schlechte Erinnerungen an diese habe, da sie nach einer Ausstellung, an welcher Bilder von ihr verkauft worden seien, nie bezahlt worden sei. Auch sei ihr bekannt, dass andere Künstler nicht bezahlt worden seien (Prot. S. 283 ff.). Auf die Erkundigung, ob die Galerie X 1989 abgesehen von finanziellen Problemen als seriös gegolten habe, erklärte sie: "Ich weiss nicht, ob sie seriös war, aber bekannt.".