da) Der klägerische Zeuge Y – Präsident der im Raum Genf tätigen Künstlergesellschaft "Ii" – gab zum Ruf der Galerie X befragt an, dass die Galerie ein gutes Renommee genossen habe, wobei er sich zu der finanziellen Situation nicht äussern könne, ihm allerdings zwei Fälle bekannt seien, in welchen es mit Künstlern Probleme gegeben habe (Prot. S. 277 f.). Bezüglich eines Künstlers könne er bestätigen, dass die Inhaberin der Galerie X, C, in Künstlerkreisen einen schlechten Ruf gehabt habe, da sie ständig in finanziellen Schwierigkeiten steckte und die Künstler nicht bezahlte (Prot. S. 280).