Aus den durch Ff bzw. die Hh eingereichten Unterlagen – welche alle im Zusammenhang mit der Gründung der Galerie U stehen – ergibt sich kein Hinweis darauf, dass der Beklagte bei der Gründung der Galerie U beteiligt gewesen wäre (act. 184/1-4). Gg, welche mit Beschluss vom 4. August 2008 zur Aktenedition aufgefordert worden war (act. 112), teilte mit Schreiben vom 18. August 2008 mit, dass sie über keine entsprechenden Unterlagen mehr verfüge (act. 133). Auch der Beklagte teilte mit, dass er über keine derartigen Unterlagen verfüge (act. 108 Ziff. 3).