Vom streitgegenständlichen Gemälde habe er aber zum ersten Mal 1989 über die Galerie U erfahren, von einer Frau R habe er noch nie gehört und er sei erstmals im Jahr 2000 über die behauptete ehemalige Zugehörigkeit des Gemäldes zu der Sammlung P informiert worden. Insbesondere sei die Kommunikation mit der Mutter des Klägers nur über eine Übersetzerin erfolgt und das Bild oder der Überfall seien anlässlich seines Besuches nicht erwähnt worden (act. 32 Ziff. 170 ff.; act. 60 Ziff. 75 ff.) und auch das Buch von L.A. sei ihm nicht gezeigt worden (act. 60 Ziff. 80). - 35 -